PG 01: Absauggeräte

Bei Absauggeräten (auch Absaugpumpe) handelt es sich um ein von den Krankenversicherungen finanziertes Hilfsmittel welches bei Menschen zum Einsatz kommt, welche nicht oder in nicht ausreichendem Maße in der Lage sind, die sich in den Atemwegen ansammelnden Sekrete selbständig abzuhusten.

Absauggeräte gewährleisten die Luftversorgung und mindern die Gefahr einer Atemnot durch die mechanische  Unterstützung beim Freihalten der oberen und unteren Luftwege. Sekretansammlungen in den Atemwegen zu entfernen dient dem Freihalten der Atemwege, der Sicherstellung der Atmung sowie der Aspirations- und Pneumonieprophylaxe um zu verhindern das Fremdkörper in die Atemwege gelangen, bzw. sich durch die Ablagerung von Sekreten Nährböden für Keime bilden auf deren Basis Lungenentzündungen entstehen können.

Absauggeräte unterscheiden sich in folgenden Merkmalen:

  • Größe und Gewicht
  • Saugleistung (Liter pro Minute)
  • Aufnahmekapazität des Sekretbehälters
  • Betrieb über Netz / Akku
  • Netzabhängig: elektrisch betriebene Absauggeräte sind hauptsächlich für den Heimgebrauch geeignet.
  • Netzunabhängig: batteriebetriebene Absauggeräte sind ideal für unterwegs; sie sind tragbar, besitzen einen wiederaufladbaren Akku und eignen sich deshalb vorwiegend den mobilen Einsatz.
  • Manuell betrieben: sind für den Notfall konzipiert. Sie kommen komplett ohne Stromversorgung aus und werden entweder mit der Hand oder durch ein Fußpedal betrieben.

Im Bereich der häuslichen sowie der vollstationären Versorgung kommen meist Netzabhängige Absauggeräte zum Einsatz.

Diese werden, bei festgestelltem Bedarf, vom Hausarzt per Rezept verordnet welches zur schnelleren Bearbeitung an einen Leistungserbringer (Sanitätshaus) weitergereicht werden sollte damit dieser dann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse klärt.

Bei vorliegender Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt die Auslieferung des Absauggerätes inklusive Zubehör durch den jeweiligen Leistungserbringer welcher durchaus auch von dem Sanitätshaus in dem das Rezept eingereicht wurde abweichen kann.

Da es sich bei einem Absauggerät um ein Medizinprodukt handelt sollte bei Lieferung eine Einweisung erfolgen welche folgende Punkte berücksichtigt:

  • Bestimmung / Zweck des Medizinprodukts
  • Kennzeichnung des Medizinprodukts
  • Funktionsweise
  • Verbindung mit anderen Medizinprodukten
  • Zusammenbau Desinfektion, Reinigung, Sterilisation
  • Funktionsprüfung
  • Verhalten bei Störungen
  • Instandhaltung / Wartung
  • praktischer Umgang

Die Einweisung ist verpflichtend für alle die mit diesen Geräten umgehen sollen.

Desweiteren ist es sinnvoll die Einweisung der vor Ort befindlichen Personen in einem Gerätehandbuch oder Einweisungsprotokoll zu dokumentieren und abzeichnen zu lassen.

Allgemeine Hinweise:

Hilfsmittel belasten nicht das Budget des behandelnden Arztes wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde

Die regelmäßige Belieferung mit notwendigem Zubehör für Absauggeräte ist nicht genehmigungspflichtig

Die regelmäßige Lieferung (monatlich) von Zubehör sollte folgende Artikel umfassen:

  • Absaugkatheter
  • Absaugschläuche
  • Fingertipps
  • Filter

 

Author: admin

Hallo, ich bin Uwe und als Admin der pflegefabrik.de verfüge ich über 30 Jahre Berufserfahrung als examinierter Krankenpfleger in den verschiedensten Bereichen unseres Gesundheitssystems. Während dieser Zeit sammelte ich langjährige Erfahrungen im intensivmedizinischen Bereich einer Akutklinik, im Pflegedienst und stationären Altenpflegebereich, qualifizierte Menschen als Dozent in der Basisqualifikation und bin als Wundexperte ICW, Ernährungs- und Dekubitusmanager im Aussendienst eines Home Care Dienstleisters tätig. Feedbacks sind erwünscht

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