Pflegebasics: Ernährung

Essen macht nicht nur “Satt” Auch im Bereich der Nahrungsaufnahme erfolgt eine nüchterne Betrachtung des Sozialversicherungsträgers gemäß SGB XI, insofern er für die Unterstützung, bzw. für die vollständige Übernahme des anreichens von Speisen und Getränken einen Zeitwert von 15 bis 20 Minuten gewährt. Soziokulturelle Faktoren die unsere Vorlieben für bestimmte Mahlzeiten oder die Ablehnung gegenüber einzelnen Nahrungsmitteln prägen...

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