PG 04: Badehilfen

Zur PG 04 gehören Badehilfen, welche sinnvoll eingesetzt dem Versichertem die selbständige Nutzung der Badewanne oder Dusche ermöglichen oder in die die Lage versetzen mit Hilfe und Unterstützung einer weiteren Person diese zu nutzen. Die unter PG 04 gelisteten Badehilfen decken ein breites Spektrum der Unterschiedlichsten Hilfsmittel ab und können unter Angabe der Hilfsmittelnummer (HMV) über ein Rezept des behandelnden Arztes...

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