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Pflegeversicherung
Pflegeversicherung – ein Thema mit Tücken Das Thema...
Trink- und Sondennahrung 2.0
Die 2.0 steht nicht für die pro Milliliter enthaltenden Kilokalorien...
PEG Anlage – enterale Ernährung
Der Erhalt der Fähigkeit der oralen Nahrungsaufnahme sollte im...
DIN EN 15224:2012 im Gesundheitwesen
Im Dezember 2012 wurde mit der DIN EN 15224:2012 eine branchenspezifische...
PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus – Lagerung
Die Produktgruppe (PG) 11 des Hilfsmittelverzeichnis des GKV...
Pflegeversicherung
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Im Dezember 2012 wurde mit der DIN EN 15224:2012 eine branchenspezifische...
Nationale Expertenstandards: Zeitvertreib für Praxisfremde
Eine Kommission hochdekorierter Pflegeexperten findet sich in regelmäßig...
Pflegenotstand: Kein Problem der Neuzeit
Das Problem des in Deutschland real existierenden Pflegenotstandes ist...
Eine Industrienorm definiert die Pflege
Fließband Pflege oder Pflege im Akkord sind Begrifflichkeiten die mit der...
PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus – Lagerung
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PG 10: Gehhilfen
Um Defizite im Bereich der Mobilität ausgleichen zu können haben...
PG 11 Dekubitusversorgung: Wechseldruck
Leider kommen vielerorts sogenannte Wechseldruck-Matratzen...
PG 54: Pflegehilfsmittel oder die 40 Euro Pauschale
In Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnis werden die im allgemeinen...
PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus
Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel aus der Produktgruppe (PG)...
Pflegeversicherung
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Pflegebasics: Mobilität
Mobilität ist nicht “still” Das Sozialgesetzbuch XI umschreibt den...
Pflegebasics: Körperpflege
Körperpflege ist mehr als nur “sauber” Der Sozialversicherungsträger...
DIN EN 15224:2012 im Gesundheitwesen
Im Dezember 2012 wurde mit der DIN EN 15224:2012 eine branchenspezifische...
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Pflegedokumentation Teil: 1
Bei einer Pflegedokumentation handelt es sich um eine...
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PG 54: Pflegehilfsmittel oder die 40 Euro Pauschale
In Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnis werden die im allgemeinen als 40 Euro Pauschale bezeichneten, zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, definiert. Diese sind, unabhängig von der Pflegestufe (1-3) für die Pflege und Versorgung von Menschen in der häuslichen Umgebung vorgesehen, da Einrichtungen der stationären Altenpflege diese Artikel für ihre Bewohner vorhalten müssen. PG 54: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 54.45. Pflegebereich 01. Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) 54.99. Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze 01. Schutzbekleidung (Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen) 02. Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Hände- und Flächendesinfektionsmittel) Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verordnet werden. Um diese Pflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten reicht ein bei der zuständigen Krankenkasse gestellter Antrag, dem in den meisten Fällen auch entsprochen wird. Einen Vordruck zur Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse können sie hier als .pdf Dokument herunterladen: Antrag: 40 Euro Pauschale Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein: eine Pflegestufe (1,2 oder 3) liegt vor der Pflegebedürftige lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft er wird von einem Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst betreut Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B.: wegen Demenz) bei Pflegestufe 0 haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmittel im Rahmen der 40 Euro Pauschale. Die einfachste Art die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten stellt die von diversen Dienstleistern angebotene Antragstellung im Internet dar....
Pflegenotstand: Kein Problem der Neuzeit
Das Problem des in Deutschland real existierenden Pflegenotstandes ist kein Problem welches sich Akut innerhalb von kurzer Zeit entwickelt hat. Schon in den frühen 60 er Jahren haben Gewerkschaften auf das sich anbahnende Personalproblem im Gesundheitswesen hingewiesen. Damals noch ein Problem der klinischen Versorgung, da es die heute existierenden Strukturen im Bereich der häuslichen Pflege nicht gab, verschärften sich die Probleme geeignetes Personal für die Pflege zu rekrutieren durch die Schaffung der Pflegeversicherung und dem sich daraus schnell wachsendem Markt der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege. In den vergangenen 50 Jahren haben sich unsere politisch Verantwortlichen von einer Legislaturperiode zur nächsten geschleppt, Gesundheitsminister kamen und gingen, doch ein Ende der auf das äußerste strapazierten Personalsituation im Pflegesektor ist nicht in Sicht. In den siebziger Jahren öffnete man den Pflegesektor für koreanische Gastarbeiter welche nach Deutschland geholt wurden um Lücken zu füllen und für Entlastung zu sorgen. Viele von ihnen dürften mittlerweile berentet ihren verdienten Ruhestand genießen. Nun also seit Jahren die nicht enden wollende Diskussion um den akut herrschenden und zukünftig noch um einiges heftiger ausgeprägten personellen Notstand im Pflegesektor. Man blickt nach Europa, in die von hoher Arbeitslosigkeit geplagten Nachbarländer um sich dort aktiv um qualifiziertes Personal zu...
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung – ein Thema mit Tücken Das Thema Pflegeversicherung sollte jeden Deutschen interessieren, tut es aber leider nicht in genügendem Maße. Dabei ist niemand davor gefeit, eines Tages zum Pflegefall zu werden. Eine steigende Lebenserwartung und die ungünstige demografische Struktur der deutschen Bevölkerung werfen dabei die Frage nach der Bezahlbarkeit der Pflege auf, und hier liegt des Pudels Kern. Die Tücken bei der Pflegeversicherung Der Gesetzgeber hat in Anbetracht der Sachlage die gesetzliche Pflegepflichtversicherung als jüngsten Zweig zum bestehenden Sozialversicherungssystem hinzugefügt. Betroffen davon ist grob gesagt der gleiche Personenkreis, der gesetzlich krankenversichert ist. Die Pflegeversicherung ist mit einem Beitragssatz behaftet, der im Regelfall hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Die so gesammelten Mittel reichen aber nicht aus, um die bei der Pflege entstehenden Kosten in vollem Umfange zu tragen. Private Vorsorge als Ergänzung Wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, die anfallenden Kosten zu decken, dann bleibt bei Lichte besehen nur noch die private Vorsorge. Die privaten Versicherungsanbieter offerieren Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte, und zwar in Form privater Zusatzversicherungen, welche die gesetzlichen Leistungen aufstocken können. Verdrängen ist die falsche Taktik Vor der Pflegeproblematik die Augen zu verschließen, ist eindeutig die falsche Taktik. Jeder sollte sich damit beschäftigen, und Informationsquellen...
Pneumonie
Bei einer Pneumonie, auch als Lungenentzündung bezeichnet, handelt es sich um eine chronische oder akute Entzündung des Lungengewebes welche auf Infektionen mit Pilzen, Bakterien oder Viren zurück zu führen ist oder in Folge der Inhalation toxischer Substanzen auftritt. Zu den Risikogruppen welche eine Pneumonie entwickeln können zählen: Menschen mit Grunderkrankungen der Lunge, z. B. COPD, Mukoviszidose, Bronchiektasen, oder Lungenemphysem allgemeine Abwehrschwäche Menschen, z. B. bei HIV-Infektion, Chemotherapie, Immunsuppression, Krebs, Diabetes mellitus oder Alkoholismus unter Allergien leidende Menschen alte Menschen kleine Kinder. Pneumonie können auch in Folge von: Aspiration von Magensäure, Speiseresten, Öl, Wasser, Fremdkörpern (Aspirationspneumonie) Bettlägerigkeit (durch die flache, behinderte Atmung) Intubation oder Tracheotomie, weil hier die natürlichen Abwehrmechanismen unterlaufen werden (vor allem die mukoziliäre Clearance) Tabakrauchen Strahlenpneumonitis bei Strahlenexposition Lungenembolien (Infarktpneumonie) Verlegung eines Bronchus, z. B. durch ein Bronchialkarzinom („Krebspneumonie“) akute Herzinsuffizienz mit konsekutivem Rückstau des Blutes („Stauungspneumonie“) Duschen mit Warmwasser, das nicht per Durchlauferhitzer direkt vor dem Duschen erwärmt wurde, sondern das bei zu niedriger Temperatur in einem Warmwasserspeicher lagerte und in dem sich Legionellen auftreten. Zur Befundsicherung wird in dem meisten Fällen eine Röntgendiagnostik durchgeführt an Hand derer zwischen den verschiedenen Pneumonietypen unterschieden werden kann. Bei der typischen Pneumonie handelt es sich um eine akut auftretende Form der...
Pflegebasics: Körperpflege
Körperpflege ist mehr als nur “sauber” Der Sozialversicherungsträger definiert im SGB XI die Leistungen der Grundpflege, zu denen die Körperpflege zählt, ganz sachlich und setzt einen Zeitwert von 25 Minuten an in denen ein Mensch in gänze gewaschen, gebadet oder geduscht werden kann, ihm die Zähne geputzt, die Haare gewaschen, er rasiert oder frisiert werden kann, die Nägel geschnitten und er bei Bedarf be- oder entkleidet wird. Die Reduktion der Körperpflege auf den reinen Akt des “gesäubert werdens” lässt sich nicht mit den Vorstellungen professioneller Pflege vereinbaren. Subsumieren sich hierin doch Aspekte des sich reinigens, sich frisch machens, der Mundpflege, der Haarpflege, mit denen des sich kleidens, des sich “zurecht machens”, sowie der Krankenbeobachtung und der Anwendung von Prophylaxen. Die Körperpflege dient auch dazu Maßnahmen durchzuführen welche mit der Reinigung der Haut nicht in direktem Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel um eine Inspektion der Haut vorzunehmen, diese auf Druckstellen, Rötungen oder Hautabschürfungen in den dafür prädestinierten Hautarealen zu untersuchen. Desweiteren dient sie der Förderung des Wohlbefindens durch die Herstellung eines gepflegten äußeren sowie der Gesunderhaltung durch die Reduktion von Mikroorganismen auf der Hautoberfläche. Sie bietet Zeit für die verbale und non-verbale Kommunikation und sollte zudem dazu dienen die Fähigkeiten in Bezug...
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