PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus

Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel aus der Produktgruppe (PG) 11 besteht wenn diese:

  • den Erfolg der Behandlung sicherstellen
  • oder einer drohenden Behinderung vorbeugen

Unabhängig davon ob ein Versicherter sich in seiner häuslichen Umgebung, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung lebt können Hilfsmittel aus der PG 11 mit Hilfe eines Rezeptes vom Arzt verordnet werden.

Um den Vorgang, welcher zur Hilfsmittelversorgung führt, zu beschleunigen sollten sie das vom Arzt ausgefüllte Rezept über ein Hilfsmittel nicht zur Krankenkasse bringen um dieses dort einzureichen.

Es verzögert die Bearbeitung des Vorganges um mindestens eine wenn nicht sogar um zwei Wochen wenn das Rezept bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht wird da diese den Vorgang einem Sanitätshaus zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Nehmen sie Kontakt zu einem Sanitätshaus auf welches die weitere Bearbeitung, vom Ausfüllen der benötigten Erhebungsbögen, über ein eventuelles Kostenvoranschlagsverfahren bei der Krankenkasse bis hin zur Belieferung, Installation und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels für sie übernimmt.

Im Idealfall wird ein Hausbesuchstermin vereinbart bei dem ein spezialisierter Mitarbeiter, in Zusammenarbeit mit dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen oder dem Pflegedienst, die für die Krankenkasse benötigten Formulare ausfüllt.

Individuell & nicht von der Stange

Ein Hilfsmittel aus der PG 11 sollte auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst sowie ausgewählt werden und keine Standardversorgung darstellen.

Individuell bedeutet in diesem Fall das die Möglichkeiten und Fähigkeiten in Bezug auf die Mobilität, die räumlichen Begebenheiten, den Grad der Gefährdung oder des vorhandenen Dekubitus bei der Auswahl des Produktes Berücksichtigung finden.

Eine Wechseldruckmatratze in einem Ehebett eingelegt, wenn beide Lebenspartner in diesem schlafen, führt (je nach zum Einsatz kommendem System) zu mitunter dauerhaften, den Schlaf raubenden Geräuschsbelästigungen auch für den gesunden Partner.

Indikationen

Im häuslichem Bereich (auch innerhalb einer Wohngemeinschaft) können Hilfsmittel der PG 11 auch zur Prophylaxe verordnet werden um einer eventuell zum Tragen kommenden Schädigung des Gewebes  vorzubeugen.

In Einrichtungen der stationären Altenpflege müssen die zur Prophylaxe benötigten Hilfsmittel vorrätig gehalten werden.

Ein zum Einsatz kommendes Hilfsmittel aus der PG 11 allein verhindert oder heilt keinen Dekubitus, sondern soll die bestehenden Bemühungen in Bezug auf die bereits eingeleiteten pflegetherapeutischen Maßnahmen zur Druckentlastung, Hautpflege oder Wundversorgung unterstützen.

Indikationen für die Verordnung eines Hilfsmittels aus der PG 11 können folgende sein:

  • ein Druckgeschwür liegt bereits vor
  • durch Krankheit oder Behinderung erforderliches dauerndes Liegen oder Sitzen erhöht das Dekubitusrisiko
  • eine bestehende Inkontinenz erhöht das bestehende Risiko
  • es liegen bereits Hautdefekte vor
  • bestehende Grunderkrankungen, z.B. Herzinsuffizienz, Hypotonie, Hypoxi erhöhen das Risiko
  • durch, z.B. Diabetes hervorgerufene Sensibilitätsstörungen erhöhen das Dekubitus-Risiko
  • bei vorliegendem schlechtem Allgemeinzustand in Folge von, z.B. Anämie, Kachexie

Um das Dekubitus-Risiko einschätzen zu können werden die dekubitogenen Faktoren erfasst und somit das Gesamtrisiko mittels standardisierter Risikoskalen (z.B. Braden-Skala) eingeschätzt. Diese sind Bestandteil des bei der Krankenkasse einzureichenden Kostenvoranschlagen, bzw. sind für die Genehmigung des Hilfsmittels relevant.

Der Bereich PG 11: Hilfsmittel gegen Dekubitus, teilt sich in folgende Untergruppen auf:

  • 03 Fuß (nicht besetzt)
  • 08 Ellenbogen (nicht besetzt)
  • 11 Laib/Rumpf (Lagerungskissen)
  • 29 Ganzkörper (Matratzen)
  • 39 Gesäß (Sitzkissen/Rollstuhlkissen)
  • 41 Rücken (Rückensysteme/Rollstuhl)
  • 99 ohne speziellen Anwendungsort (Zubehör/Matratzenbezüge)

Auch das Hilfsmittelverzeichnis passt sich den bestehenden nationalen Expertenstandards an, was man zum Beispiel daran erkennt, das, in den Bereichen 03 Fuß und 08 Ellenbogen, Fell- Fersen oder Ellenbogenschoner nicht mehr enthalten sind.

Felle oder synthetische Kunstfelle werden in der Versorgung von Menschen mit erhöhtem Dekubitusrisiko nicht eingesetzt, da diese keine druckentlastende Wirkung aufweisen sowie keine Zirkulation von Luft gewährleisten. Und spätestens wenn die Struktur des „Felles“ sich auf der Haut des Betroffenen abzeichnet sollte man verstanden haben das es sich um ein Hilfsmittel handelt auf dessen Einsatz zu verzichten ist.

Fersenschoner aus Echtfell oder synthetischen Materialien können durch Lagerungshilfen ersetzt werden, z.B.: CareWave oder Invacare, welche im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind.

Manche Krankenkassen lehnen die Übernahme der Kosten für Lagerungshilfsmittel für die Fersenfreilagerung mit dem Hinweis darauf ab,  man solle ein Kopfkissen verwenden um die Fersen frei zulagern.

Solche Hinweise sollten unter Angabe des Namens des diese Aussage tätigenden Sachbearbeiters dokumentiert werden!

Auch auf den Einsatz kleinzelliger Antidekubitusmatratzen zur Dekubitusprophylaxe ist zu verzichten, da diese keine Möglichkeit bieten den im System herrschenden Druck auf das Gewicht des darauf liegenden einzustellen. Es wird, unabhängig vom Gewicht der Patienten, ein kontinuierlicher oder intermittierender Flow im System aufgebaut der im Hinblick auf eine gewünschte Druckentlastung keine Sicherheit bietet.

Hilfsmittel zur Lagerung und Druckentlastung finden sich zum Beispiel im Bereich 11 Laib/Rumpf, indem viele zugelassene und in der täglichen Anwendung zum Einsatz kommende Lagerungshilfsmittel (Lagerungskissen) aufgeführt sind.

So haben sich zum Beispiel Lagerungshilfsmittel der Firma CareWave bewährt welche mit kleinsten Polystrol Kugeln gefüllt sind, sich den Körperproportionen anpassen, einen atmungsaktiven sowie leicht zu desinfizierenden Schutzbezug besitzen und mit Hilfe der Hilfsmittelnummer per Rezept des Arztes verordnet werden können.

Unter Angabe des Produktnamens, der Hilfsmittelnummer sowie einer Diagnose (zur Dekubitus-Prophylaxe wg. Sensibilitätsstörungen oder fehlender Fähigkeit zum selbständigen Lagerungswechsel, Behandlung Dekubitus Grad II Gesäß) können diese seitens des behandelnden Arztes verordnet werden.

Hilfsmittel aus der PG 11 belasten nicht das Budget des behandelnden Arztes.

Es ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Kostenübernahmebetrages, jedoch mindestens ein Zuzahlungsbetrag von 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Das zur Verfügung gestellte Hilfsmittel bleibt Eigentum der Krankenkasse!

Author: admin

Hallo, ich bin Uwe und als Admin der pflegefabrik.de verfüge ich über 30 Jahre Berufserfahrung als examinierter Krankenpfleger in den verschiedensten Bereichen unseres Gesundheitssystems. Während dieser Zeit sammelte ich langjährige Erfahrungen im intensivmedizinischen Bereich einer Akutklinik, im Pflegedienst und stationären Altenpflegebereich, qualifizierte Menschen als Dozent in der Basisqualifikation und bin als Wundexperte ICW, Ernährungs- und Dekubitusmanager im Aussendienst eines Home Care Dienstleisters tätig. Feedbacks sind erwünscht

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