Pflegebasics: Mobilität
Mobilität ist nicht “still”
Das Sozialgesetzbuch XI umschreibt den Begriff Mobilität mit, selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, da Unterstützung und Hilfestellung in diesen Bereichen seitens der Pflegekassen in den entsprechenden Leistungskomplexen mit Zeitwerten dargestellt und vergütet werden.
Mobilität bedeutet seinen Tag aktiv zu gestalten, seine Umwelt wahrzunehmen und mit dieser in Interaktion zu treten, soziale Kontakte zu pflegen, Freiheit und Selbständigkeit zu genießen. Einschränkungen im Bereich der Mobilität werden gleichgesetzt mit dem Verlust an Lebensqualität.
Die Förderung und der Erhalt der Mobilität des menschlichen Individuums umfasst die Bereiche der Körperpflege und Hygiene, der adäquaten Ernährung, der Anpassung der Lebensumgebung sowie der Bereitstellung von Hilfsmitteln ebenso wie die Bereiche der Krankenbeobachtung und Prophylaxen, da ein außer Acht lassen eines dieser Bereiche zu Einschränkungen in der Mobilität führen kann.