Pflegebasics: Mobilität

Mobilität ist nicht “still” Das Sozialgesetzbuch XI umschreibt den Begriff Mobilität mit, selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, da Unterstützung und Hilfestellung in diesen Bereichen seitens der Pflegekassen in den entsprechenden Leistungskomplexen mit Zeitwerten dargestellt und vergütet werden. Mobilität bedeutet seinen Tag aktiv zu...

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