Gepostet von admin am Mai 23, 2014
PG 04: Badehilfen
Zur PG 04 gehören Badehilfen, welche sinnvoll eingesetzt dem Versichertem die selbständige Nutzung der Badewanne oder Dusche ermöglichen oder in die die Lage versetzen mit Hilfe und Unterstützung einer weiteren Person diese zu nutzen. Die unter PG 04 gelisteten Badehilfen decken ein breites Spektrum der Unterschiedlichsten Hilfsmittel ab und können unter Angabe der Hilfsmittelnummer (HMV) über ein Rezept des behandelnden Arztes angefordert werden. Als erstes sollte der Bedarf geklärt werden. Bei vorhandener Dusche eignen sich Duschstühle oder die Anbringung von Haltegriffen um Sicherheit zu vermitteln ebenso wie fest an der Wand installierter Dusch-Klappsitz in Verbindung mit Haltegriffen. Wenn das Rezept beim behandelnden Arzt bestellt wurde sollte man dies in das nächst gelegene Sanitätshaus geben oder mit diesem in Kontakt treten um einen Termin zur vor Ort Beratung zu vereinbaren. Der Mitarbeiter des Sanitätshauses wird sich vor Ort einen Eindruck über die Gegebenheiten verschaffen und die zur Verfügung stehende Räumlichkeit ausmessen um dann in Verbindung mit den vorliegenden Einschränkungen des Versicherten ein geeignetes Hilfsmittel auswählen. Je nach Vertragslage mit den Krankenkassen kann ein geeignetes Hilfsmittel kurzfristig geliefert und installiert oder ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse des Versicherten eingereicht werden. Badewannenlifter ermöglichen den bequemen Ein- und Ausstieg und senken den Versicherten bis auf den Wannenboden ab so das ein Wannenbad ermöglicht werden kann. Der Badewannenlift arbeitet mit Akkubetrieb, der nach Möglichkeit zwischen den Einsätzen an der Ladestation angeschlossen werden sollte. Eine Rest-Akkufüllung reicht immer für ein letztes nach oben fahren des Versicherten um ein Verlassen der Badewanne zu gewährleisten. Erfordert immer einen Hausbesuch seitens des Sanitätshauses um die Wannenbemaßung zu ermitteln. Bei Lieferung des Wannenliftes wird dieser installiert und der Versicherte oder dessen Angehörige in die Bedienung eingewiesen. Badewannensitze setzen die Mobilität des Versicherten voraus welche ihm den Ein- und Ausstieg ermöglichen. Bei der Anschaffung sollte auf eine drehbare Sitzfläche geachtet werden welche die Nutzung des Badewannensitzes erleichtert. Da ein Absenken in die Wanne mit einem Badewannensitz nicht möglich ist eignen sich diese nur um Ganzkörperwaschung mit Hilfe des Duschkopfes zu ermöglichen. In Kombination mit an den Wänden angebrachten Haltegriffen sowie einer in die Badewanne eingelegten Anti-Rutschmatte lässt sich hiermit jedoch eine vollständige Körperhygiene durchführen wenn keine andere, separate Duschmöglichkeit besteht. Eine vorhandene Duschtasse kann mit einem mobilen Duschstuhl oder einem anklappbarem Duschsitz versehen werden. Man sollte im Vorfeld bedenken, das der Duschstuhl, für den Fall das dieser nur vom Versichertem genutzt wird außerhalb...
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