PG 10: Gehhilfen
Um Defizite im Bereich der Mobilität ausgleichen zu können haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Gehhilfen, welche „im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, sowiet die Hilfsmittel nicht als Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen...