PG 10: Gehhilfen

Um Defizite im Bereich der Mobilität ausgleichen zu können haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Gehhilfen, welche „im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, sowiet die Hilfsmittel nicht als Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind.“

Eine Gehhilfe setzt die medizinische Notwendigkeit voraus welche auf einer ärztlichen Verordnung, unter Angabe des benötigten Hilfsmittels (HMV Nummer) sowie der zur Versorgung führenden Diagnose definiert wird.

Gehhilfen finden sich im Hilfsmittelkatalog unter der Produktgruppe 10.46. für den Innenraum sowie 10.50 für den Innenraum und Außenbereich.

Gehhilfen:

  • Gehstöcke: aus unterschiedlichen Materialien, für Rechts & Linkshänder
  • Unterarmgehstützen: nach Verletzungen oder OP´s des Fußes oder des Beines
  • Achselstützen: wenn wegen fehlender Hand oder Armkraft keine Unterarmgehstützen verwendet werden können
  • Gehrahmen und Gehgestelle: zum wiedererlangen der Gangsicherheit
  • Rollator: fördern die Mobilität und Gangsicherheit
  • Gehwagen: zum trainieren der Gangsicherheit

Die Verordnung eines nicht im Hilfsmittelkatalog geführten Hilfsmittel zieht eine detaillierte Begründung des Arztes nach sich in welcher er nachvollziehbare Gründe für die Versorgung mit ausgerechnet diesem Hilfsmittel angibt. Dies kann auch über die mit der Versorgung beauftragten Sanitätshäuser erfolgen welche auf Grund der im Rahmen eines Hausbesuchs ermittelten Zusammenhänge der Verordnungsnotwendigkeit eine medizinische Begründung für die Krankenkassen verfassen.

Um eine möglichst schnelle Hilfsmittel-Versorgung gewährleisten zu können sollte die Verordnung in einem Sanitätshaus eingereicht werden welches dann die für die Kostenübernahme notwendigen Schritte einleitet.

Zum einen besteht die Möglichkeit eine sofortige Versorgung gegen Vorlage der ärztlichen Verordnung zu realisieren, wobei man hierzu anmerken muss das dies nur Sinn macht wenn der zu versorgende Versicherte mit vor Ort ist, da Gehhilfen auf die individuellen anatomischen Verhältnisse des Versicherten angepasst werden müssen.

Eine Anpassung des Hilfsmittels ist zwingend notwendig um den Nutzer über die Eigenschaften und Fähigkeiten sowie die richtige Verwendung des Hilfsmittels aufklären zu können.

Zudem sollen im Rahmen der individuellen Anpassung und Einweisung Fehlhaltungen und fehlerhafte Anwendungen vermieden werden.

Funktionen:

  • gleichen Gangunsicherheiten aus
  • vermindern Sturzgefahren
  • bieten höhere Stabilität und Balancefähigkeit durch mechanische Unterstützung
  • gewährleisten die individuelle Mobilität
  • fördern die selbständige Lebensführung
  • steigern das Selbstvertrauen
  • tragen zu einer „aufrechten“ Körperhaltung bei
  • ermöglichen die Teilnahme am öffentlichen Leben

Gehhilfen werden entweder zeitlich befristet oder zur langfristigen Verwendung bei permanenter Mobilitätseinschränkung verordnet.

Eine zeitliche Befristung erfolgt im Rahmen eines Rehabilitationsprogramms, nach einer Verletzung oder einem Unfall, mit dem Ziel die Zeit bis zur Wiederherstellung des selbständigen Gehens ohne Gehhilfen zu überbrücken.

Eine dauerhafte Versorgung erfolgt bei vorliegen chronischer Erkrankungen oder Behinderung welche zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Koordination der Bewegungsabläufe führt.

Die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels nach PG 10 des Hilfsmittelkataloges sollte sich an folgenden Fragestellungen orientieren:

  • Welche Einschränkungen und Fähigkeiten liegen vor?
  • Wie viel Sicherheit, Balance, Stabilität, Koordination und Kraft sind vorhanden?
  • Wie sind die räumlichen Gegebenheiten?
  • Ist die Handhabung des Hilfsmittels durch den Versicherten gewährleistet?
  • Entspricht die Belastbarkeit des Hilfsmittels den ermittelten Werten?
  • Lässt sich das verordnete Hilfsmittel auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten anpassen?

Delta Gehrad

Delta Gehrad

Delta Gehrad

Bei einem Delta Gehrad handelt es sich um eine dreiräderige Variante des Rollators, welche dem Benutzer zu mehr Gangsicherheit und Mobilität verhelfen sollen. Delta Gehräder lassen sich im Innen- wie im Außenbereich einsetzen, lassen sich mit einem Korb ausrüsten und verfügen, wie Rollatoren auch, über zwei Handbremsen und lassen sich platzsparend zusammen klappen.
Auf Grund seiner dreieckigen Grundfläche kann ein Delta Gehrad im Falle einer nach vorn geneigten, zur Seite ausgerichteten Gewichtsverlagerung zu Stürzen führen was bei einem Rollator auf Grund seiner vier Auflagepunkte so gut wie ausgeschlossen werden kann.

Die meisten auf dem Markt angebotenen Delta Gehräder verfügen über einen Achsabstand von 67 cm was dazu führt das diese zwar, auf Grund ihrer Form, schmaler wirken jedoch um bis zu 7 cm breiter sind als handelsübliche Rollatoren.

Rollator

Bei einem Rollator handelt es sich um einen Gehwagen welcher durch vier Auflagepunkte eine erhöhte Gangsicherheit und Stabilität bietet. Durch seine feststellbaren Bremsen und dem zwischen den Seitenteilen befindlichem Brett oder Spanntuch lassen sich auch Pausen sitzend verbringen.

Rollatoren sind als Standardmodell aus Metallrohr gefertigt und bringen ein relativ hohes Eigengewicht von über 10 Kg mit sich während moderne Leichtgewichts Rollatoren aus Aluminium gefertigt sind und eine Gewichtseinsparung von bis zu 3 Kilogramm gegenüber herkömmlichen Rollatoren aufweisen ohne an Sicherheit oder Komfort einzubüßen.

Die Anschaffung eines Leichtgewicht-Rollator kann ebenfalls per Verordnung durch den behandelnden Arzt erfolgen und sollte über ein Sanitätshaus abgewickelt werden. Bei Leichtgewichts-Rollatoren ist eine Zuzahlung des Differenzbetrages zum Standardmodell notwendig.

Leichtgewichts Rollator

Leichtgewichts Rollator

Der Erwerb eines Leichtgewichts-Rollator mit anschließender Vorlage der Verordnung bei der Krankenkasse kann zur Ablehnung der Kostenübernahme führen so das man als Versicherter auf den gesamten Anschaffungskosten sitzen bleibt.

Deshalb ist vorab eine Beratung in einem Sanitätshaus zu empfehlen welches den Versicherten über die Versorgungsmodalitäten seiner Krankenkasse aufklären kann.

Schwergewichts- oder Bariatrische Versorgung

Auch für Menschen mit einem Körpergewicht von bis zu 200 Kilogramm ist eine Versorgung mit Gehhilfen wie Rollatoren durchaus möglich. Einige Firmen ermöglichen auch Sonderanfertigungen was wiederum im Vorfeld, wegen der Kostenübernahme, mit den Krankenkassen zu klären ist.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) oder den Differenzbetrag zwischen tatsächlichem Preis des Hilfsmittels und dem vertraglich vereinbartem Preis der Krankenkasse.

Author: admin

Hallo, ich bin Uwe und als Admin der pflegefabrik.de verfüge ich über 30 Jahre Berufserfahrung als examinierter Krankenpfleger in den verschiedensten Bereichen unseres Gesundheitssystems. Während dieser Zeit sammelte ich langjährige Erfahrungen im intensivmedizinischen Bereich einer Akutklinik, im Pflegedienst und stationären Altenpflegebereich, qualifizierte Menschen als Dozent in der Basisqualifikation und bin als Wundexperte ICW, Ernährungs- und Dekubitusmanager im Aussendienst eines Home Care Dienstleisters tätig. Feedbacks sind erwünscht

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